Krankenkassenzuschuss
Die Akademie GBP mit der ihr angegliederten Gesundheitsbewegungsschule unter der Leitung von Dipl. Päd. Michael Puschitzky ist Kooperationspartner der Allgemeinen Krankenkassen.
D. h. alle Krankenkassenmitglieder können nach § 20 Abs. 1 SGB V für 2 Kurse im Jahr Zuschüsse zur Kursgebühr für diese Kurse bekommen (i. d. R. 50%-75%-100% ), da alle angebotenen Kurse dem Deutschen Standart Prävention entsprechen und von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) anerkannt sind.
Diese Kurse, so wie auch alle Kurse anderer Anbieter, die bei der ZPP gelisteten sind, sind bei jeder Krankenkasse unter "Gesundheitskurse" zur "Entspannung/Stressbewältigung" aufrufbar.
Ab Januar 2025
- Weiterbildungsmodule für Qigong u. Taijiquan
(https://akademie-gbp.de/weiterbildungen/)
- Ausbildungsstudiengänge in Modulform für Qigong u. Taijiquan
(https://akademie-gbp.de/ausbildungen/)